Skip to main content

BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG


ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Goldstein Brücken und Straßenbau GmbH ist bestrebt, ihre Website www.goldstein-bau-gmbh.com in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates und insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.goldstein-bau-gmbh.com.

INFORMATION ZUM ANBIETER
Die Goldstein Brücken und Straßenbau GmbH ist ein international tätiges Bauunternehmen mit Schwerpunkt auf Straßen- und Brückenbau. Das Unternehmen hat bereits Projekte in Deutschland, der Türkei und Malta erfolgreich umgesetzt.

Goldstein Brücken und Straßenbau GmbH
Sonnenberger Str. 32
65193 Wiesbaden
Telefon: +49 611 16889555
E-Mail: info@goldstein-bau-gmbh.com

WAS IST DAS BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das 2021 in Kraft trat, verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Angebote – darunter auch Webseiten – bis spätestens 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen Menschen, insbesondere solchen mit Behinderungen, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Für Unternehmenswebseiten bedeutet das, dass Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein müssen, orientiert an den internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines).

Weitere Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

WANN WURDE DIESE ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT ERSTELLT?
Diese Erklärung wurde am 10. Juni 2025 erstellt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgeführt. Als Grundlage zur Überprüfung der Barrierefreiheit dient das Tool: WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool).

ERLÄUTERUNG ZUR NUTZUNG UNSERER WEBSEITE
Auf unserer Website www.goldstein-gmbh.de stellen wir Ihnen Informationen über unser Unternehmen, unsere abgeschlossenen Bauwerke sowie unsere Leistungen im Bereich Straßen- und Brückenbau zur Verfügung.

WIE BARRIEREFREI IST DAS ANGEBOT?
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

FUNKTIONALE LEISTUNGSKRITERIEN:
Inhalte sind bedienbar und verständlich für Nutzer mit unterschiedlichen Einschränkungen, z. B. durch:

  • Textalternativen für visuelle Inhalte

  • Bedienbarkeit ohne Maus (z. B. Tastaturnavigation)

  • Verständliche Sprache in der Nutzerführung

  • Ausreichendes Kontrastverhältnis

  • Kompatibilität mit Screenreadern

WELCHE INHALTE SIND NICHT BARRIEREFREI?
Folgende Inhalte sind noch nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • Farbkontrast bei einzelnen Elementen der Navigation und interaktiven Komponenten

HABEN SIE EIN ANLIEGEN ZUR BARRIEREFREIHEIT?
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.goldstein-bau-gmbh.com aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns per E-Mail an info@goldstein-bau-gmbh.com melden. Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.

Bitte teilen Sie uns in Ihrer E-Mail mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers.

Eine Barriere ist ein Hindernis, das Menschen davon abhält, unsere Website vollständig und unabhängig zu nutzen. Beispiele:

  • Texte, die schwer lesbar oder unverständlich sind

  • Bilder ohne aussagekräftige Bildbeschreibungen (Alt-Texte)

  • Funktionen, die mit der Tastatur oder einem Screenreader nicht bedienbar sind

  • Farben mit unzureichendem Kontrast, die das Lesen erschweren

INFORMATIONEN ZUM DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Falls wir nicht innerhalb von 6 Wochen auf Ihre Anfrage antworten sollten, haben Sie das Recht, die hessische Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln.

DURCHSETZUNGS- UND ÜBERWACHUNGSSTELLE BARRIEREFREIE INFORMATIONSTECHNIK
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

SCHLICHTUNGSVERFAHREN
Ein Verbraucher ist gemäß § 34 Abs. 1 Behindertenfreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 16 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzurufen, wenn ein vom BFSG betroffenes Produkt oder eine Dienstleistung nicht die Vorgaben des BFSG einhält.

SCHLICHTUNGSSTELLE NACH DEM BEHINDERTENGLEICHSTELLUNGSGESETZ
Bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de